ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DEKO-RENT-Leihgut ist Eigentum von
DEKO-RENT.
Die Verkaufsware
ist Eigentum von DEKO-RENT bis zur erfolgten Bezahlung.
Bestellung
Alle Angebote sind freibleibend. Ein Mietauftrag kommt erst
dann zustande,
wenn eine schriftliche Anforderung vorliegt, bzw. bei
Selbstabholung.
Eine Reservierung ist nur gegen Anzahlung möglich.
Mietpreis
Der Mietpreis gilt ab Lager, für eine Mieteinheit, auch
wenn die gemieteten
Artikel vorzeitig und/oder unbenutzt zurückgegeben werden.
Werden die Mietartikel nicht termingerecht zurückgegeben,
verlängert sich das
Mietverhältnis automatisch bis zum Tag der Rückgabe. Es sei
denn, es wurde eine
schriftliche Terminverlängerung vereinbart.
Die Preise verstehen sich pro Verkaufseinheit und exkl. Ust.
Preisänderungen sind
vorbehalten. Eine Nachberechnung von verschmutzten oder
beschädigten Artikeln
behalten wir uns vor . Bei Beschädigung der Ware wird dem Kunden der
Wiederbeschaffungswert verrechnet.
Verkauf von Artikeln
Beim Verkauf von Artikeln wird
extra darauf hingewiesen, dass es sich um einen Verkaufsartikel
handelt. Diese Artikel können nur gegen Vorauskasse bestellt werden. Die
Bestellung muss vorher mit der
Firma Deko-Rent abgesprochen werden um festzustellen, ob die Lieferung dieses
Artikels auch möglich ist.
Die Verpackungs- und Transportkosten übernimmt der Käufer.
Transport
Der Transport richtet sich nach Menge, Gewicht und Entfernung
ab Lager.
Bei Anlieferung und Abholung des Leihgutes im vereinbarten Zeitraum
hat der
Mieter dafür zu sorgen, dass er selbst oder eine von ihm
bevollmächtigte Person
anwesend ist. Der Leihgutempfang muss per Unterschrift
auf dem Lieferschein
gegengezeichnet werden. Sollte bei Anlieferung niemand
anwesend sein, wird das
Leihgut an der Lieferadresse hinterlassen und der Mieter
erkennt die ordnungsgemäße
und vollständige Anlieferung an.
Zusatzleistungen
Der Mietpreis bezieht sich ausschließlich auf das Leihgut.
Für durchzuführende
Dekorationsarbeiten bzw. Beratungstätigkeiten vor Ort,
wird extra eine Pauschale verrechnet.
Haftung
Bei Beschädigungen haftet der Mieter, ebenfalls bei Mehraufwand wie Reparatur oder
Reinigung bei Extremverschmutzung. Als Extremverschmutzung gelten alle Flecken,
die bei 60 Grad und Fleckenmittel nicht entfernt werden. Diese müssen mit der Hand nachgebürstet,
oder über Nacht in ein Bleichebad gelegt werden. Die Feststellung des Mehraufwandes,
bzw. der Beschädigungen kann erst nach erfolgter Gesamtreinigung festgestellt werden.
Nach dem Feststehen von Schäden wird der Schaden entweder von der Kaution abgezogen,
und wenn diese nicht ausreicht - nachverrechnet.
Zahlungsbedingungen
Der Gesamtrechnungsbetrag ist bei Übernahme der Ware fällig,
bzw. bei Lieferungen durch Dritte
gegen Vorauskasse.
Gleichzeitig wird eine
Kaution in der Höhe des Grundpreises eingehoben.
Bei manchen Artikeln kann die Kaution auch weit über dem Mietpreis liegen.
Diese
Kaution wird bei Rückgabe
des nicht verschmutzten oder beschädigten Leihgutes
zur
Gänze retourniert.
Die Preise gelten netto/Kassa.
Wird ein bereits erteilter Auftrag vor Beginn des
Mietzeitraumes abgesagt, kann eine
Stornogebühr für entstandene Kosten
und/oder Mietausfall berechnet werden.
Gerichtstand
Gerichtstand ist Korneuburg, Österreich